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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CA Carob Investments; Roop Automotives Limited; Highway Industries Limited - BWB/Z-6780 | Bundeswettbewerbsbehörde

CA Carob Investments; Roop Automotives Limited; Highway Industries Limited

BWB/Z-6780

26.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CA Carob Investments, Mauritius, beabsichtigt bis zu 68,9 % der Anteile an Roop Automotives Limited, Indien, zu erwerben, wobei Letztere alle Anteile an Highway Industries Limited, Indien, halten wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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