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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCUR-Alpha 1783 GmbH; Driescher GmbH - BWB/Z-6779 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCUR-Alpha 1783 GmbH; Driescher GmbH

BWB/Z-6779

25.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SCUR-Alpha 1783 GmbH, München, ein für Zwecke der angemeldeten Transaktion gegründetes Beteiligungsunternehmen der IK Partners-Gruppe, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an Driescher GmbH, Moosburg, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2024 weggefallen.

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