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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG; Heat TopCoGmbH - BWB/Z-6775 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG; Heat TopCoGmbH

BWB/Z-6775

21.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der Heat TopCoGmbH, Deutschland, c/o isoplus GmbH, Deutschland.
Die Transaktion betrifft gedämmte Rohre und dazugehörige Zubehörteile.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2024 weggefallen.

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