Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Infrareal Holding GmbH & Co. KG; Baxalta Innovations GmbH; Takeda Manufacturing Austria AG
BWB/Z-6774
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Infrareal Holding GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt bestimmte Produktionsanlagen, Einrichtungen und Infrastrukturen auf dem Donau BioTech Campus in Orth an der Donau (Österreich) von Baxalta Innovations GmbH (Österreich) und Takeda Manufacturing Austria AG (Österreich) zu erwerben.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2024 weggefallen.