Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
FUJIFILM Business Innovation Corp.; Konica Minolta, Inc.
BWB/Z-6773
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
FUJIFILM Business Innovation Corp, Japan, und Konica Minolta Inc., Japan, beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Japan zu gründen, um Rohstoffe und Komponenten für Geräte für die Büroautomatisierung und für Digitaldruckmaschinen zu beschaffen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Büromaschinen, Handelsvermittlung von sonstigen Waren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2024 weggefallen.