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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schunk Ingenieurkeramik GmbH; ESK-SIC GmbH - BWB/Z-6772 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schunk Ingenieurkeramik GmbH; ESK-SIC GmbH

BWB/Z-6772

19.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Schunk Ingenieurkeramik GmbH (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der ESK-SIC GmbH (Deutschland) zu erwerben.  
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Siliziumkarbid (SiC).
Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2024 weggefallen.

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