Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Haberkorn Holding AG; REIFF Technische Produkte GmbH; KREMER GmbH; REIFF Holding GmbH & Co. KG
BWB/Z-6770
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Haberkorn Holding AG beabsichtigt 25 % der Geschäftsanteile der REIFF Technische Produkte GmbH und der KREMER GmbH sowie gemeinsame Kontrolle mit der Veräußerin REIFF Holding GmbH & Co. KG über die Zielunternehmen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von technischen Teilen für Industrie- und Produktionsanwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2024 weggefallen.