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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REHAU Verwaltungszentrale AG; Atlas Holdings LLC; ACR Auto Coatings Global Holdings LLC - BWB/Z-6765 | Bundeswettbewerbsbehörde

REHAU Verwaltungszentrale AG; Atlas Holdings LLC; ACR Auto Coatings Global Holdings LLC

BWB/Z-6765

13.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von zumindest 25% an ACR Auto Coatings Global Holdings LLC, USA, durch REHAU Verwaltungszentrale AG, Schweiz.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2024 weggefallen.

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