Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Huayu Automotive Systems (Shanghai) Co., Ltd.; Shanghai Yuelianfeng Technology Co, Ltd.; Shanghai Panorama Green Technology Manufacturing Private Investment Fund Partnership
BWB/Z-6761
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Huayu Automotive Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai Yuelianfeng Technology Co., Ltd. und Shanghai Panorama Green Technology Manufacturing Private Equity Investment Fund Partnership (Limited Partnership) beabsichtigen die Gründung eines neuen Joint Ventures (im Folgenden "JV") in Shanghai, China ("vorzunehmende Transaktion"). Das neue JV soll im Bereich der Produktion von Halbleiter-Leistungsbauelementen, hauptsächlich zur Herstellung von Leistungsbauelementen aus Siliziumkarbid ("SiC"), tätig werden. Die Anmelderinnen werden das JV gemeinsam kontrollieren. Das JV wird jedoch nicht in Österreich tätig werden.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2024 weggefallen.