Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG; GRITEC TopCo GmbH
BWB/Z-6759
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG beabsichtigt 98,32 % der Anteile an der GRITEC TopCo GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von technischen Stationen für verschiedene Bereiche der öffentlichen und industriellen Infrastruktur.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2024 weggefallen.