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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tara Topco Limited; ASSEPRO Österreich GmbH; Seipt & Partner Versicherungsmakler GmbH - BWB/Z-6758 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tara Topco Limited; ASSEPRO Österreich GmbH; Seipt & Partner Versicherungsmakler GmbH

BWB/Z-6758

31.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tara Topco Limited, Cayman, beabsichtigt, über die von ihr indirekt alleine kontrollierte Gesellschaft ASSEPRO Österreich GmbH, Österreich, den gesamten Geschäftsanteil (100%) der Seipt & Partner Versicherungsmakler GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2024 weggefallen.

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