Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alteri Investors GP (Jersey) Limited; Glendower Capital LLP (CVC Secondary Partners); CBR Gruppe
BWB/Z-6753
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alteri Investors GP (Jersey) Limited (Jersey) beabsichtigt, indirekt die alleinige Kontrolle über CBR Service GmbH (Deutschland) zu erwerben, indem es einen neu gegründeten Fonds, Alteri Extended Value L.P. (Jersey), beim Erwerb aller ausstehenden Geschäftsanteile der CBR Service GmbH von ihrem alleinigen Gesellschafter berät.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Bekleidung.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2024 weggefallen.