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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fremont-MyPlace II, L.L.C.; MyPlace Holding GmbH - BWB/Z-6751 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fremont-MyPlace II, L.L.C.; MyPlace Holding GmbH

BWB/Z-6751

28.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fremont-MyPlace II, L.L.C., eine Tochtergesellschaft der Fremont-MyPlace, L.L.C., beabsichtigt (i) 31,36% der Anteile an der MyPlace Holding GmbH und 1,93% der Anteile an der SelfStorage-DeinLager LagervermietungsgesmbH von Martin Gerhardus und Elisabeth Alexia Gerhardus und (ii) 0,016% der Anteile an der MyPlace Holding von bestimmten mit Herbert Hild verbundenen Gesellschaften zu erwerben, wodurch Fremont seine derzeitige Beteiligung an der MyPlace Holding auf 67,04% und an SelfStorage auf 4,11% erhöhen wird.

Betroffener Geschäftszweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2024 weggefallen.

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