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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WIEN ENERGIE GmbH; ImWind-Gruppe - BWB/Z-6746 | Bundeswettbewerbsbehörde

WIEN ENERGIE GmbH; ImWind-Gruppe

BWB/Z-6746

18.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WIEN ENERGIE GmbH (Österreich), eine Tochtergesellschaft der WIENER STADTWERKE GmbH (Österreich), beabsichtigt, von der ImWind-Gruppe (Österreich) 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über ein Projektportfolio im Bereich erneuerbare Energie zu erwerben.

Das Projektportfolio besteht aus den folgenden Gesellschaften (i) IEL Mön I GmbH (ii) ImWind LOI Zwei GmbH & Co KG (samt Komplementär-GmbH, ImWind LOI Zwei GmbH) sowie (iii) ImWind PV HoRi GmbH & Co KG (samt Komplementär-GmbH, ImWind PV HoRi GmbH; alle Österreich).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Erzeugung von Energie.
Betroffener Geschäftsbereich: Elektrizitätsversorgung.

D - ENERGIEVERSORGUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2024 weggefallen.

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