Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Periodika Privatstiftung; Herr Wolfgang Jansky; Alta GmbH; Ultimate Media Beteiligungs- und Management GmbH; DJ Digitale Medien GmbH - BWB/Z-6744 | Bundeswettbewerbsbehörde

Periodika Privatstiftung; Herr Wolfgang Jansky; Alta GmbH; Ultimate Media Beteiligungs- und Management GmbH; DJ Digitale Medien GmbH

BWB/Z-6744

16.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Periodika Privatstiftung beabsichtigt 34,75% der Geschäftsanteile an der DJ Digitale Medien GmbH, mit Sitz in Wien zu erwerben. Gleichzeitig beabsichtigen Herr Wolfgang Jansky und Alta GmbH ihre Beteiligung an der DJ Digitale Medien GmbH von jeweils 24,5% auf 26,85% bzw. 37,36% aufzustocken.

Zudem ist die Verschmelzung der DJ Digitale Medien GmbH (als übernehmende Gesellschaft) mit der Ultimate Media Beteiligungs- und Management GmbH (als übertragende Gesellschaft) beabsichtigt.

Nach der Verschmelzung werden Periodika Privatstiftung, Herr Wolfgang Jansky und Alta GmbH jeweils mit über 25% an der DJ Digitale Medien GmbH beteiligt sein.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Zeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2024 weggefallen.

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