Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse; Kfz-Kreditportfolio der Mercedes-Benz Bank GmbH
BWB/Z-6743
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, Wien, beabsichtigt, unmittelbar das gesamte Kfz-Kreditportfolio der Mercedes-Benz Bank GmbH, Eugendorf, im Rahmen einer Abspaltung zur Aufnahme zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Kreditinstitute.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2024 weggefallen.