Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Illyria Investment Pte Ltd.; Techem Verwaltungsgesellschaft 671 GmbH
BWB/Z-6742
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Illyria Investment Pte Ltd beabsichtigt den indirekten Erwerb einer nicht-kontrollierenden ca. 33%-Beteiligung an der Techem Verwaltungsgesellschaft 671 GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2024 weggefallen.