Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TA Associates Management, LP.; IDS Group Intermediate Holdings, Inc.; Thoma Bravo, L.P.
BWB/Z-6739
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TA Associates Management, L.P., USA, beabsichtigt, indirekt eine Mehrheitsbeteiligung an und die alleinige Kontrolle über IDS Group Intermediate Holdings, Inc., USA, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2024 weggefallen.