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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tönnies International Management GmbH; Vion Beef B.V. - BWB/Z-6736 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tönnies International Management GmbH; Vion Beef B.V.

BWB/Z-6736

04.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tönnies International Management GmbH, Deutschland, beabsichtigt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Unternehmen Vion Beef B.V., Niederlande und Vion GmbH, Deutschland, einschließlich deren Tochtergesellschaften zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2024 weggefallen.

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