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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Acerinox, S.A.; Haynes International, Inc. - BWB/Z-6733 | Bundeswettbewerbsbehörde

Acerinox, S.A.; Haynes International, Inc.

BWB/Z-6733

04.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Acerinox, S.A., Spanien, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Haynes International, Inc., USA, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 31.10.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 14. November 2024.

Der Zusammenschluss wurde unter Auflagen des Bundeskartellanwalts von den Amtsparteien freigegeben.

Bei Fragen zu den Verpflichtungszusagen wenden Sie sich bitte an den Bundeskartellanwalt.

Verpflichtungszusagen Z-6733 Acerinox S.A. /Haynes International, Inc.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2024 weggefallen.

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