Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Universal-Investment-Luxembourg S.A.; ERSTE Immobilien Alpha Lastenstraße GmbH & Co KG
BWB/Z-6731
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Universal-Investment-Luxembourg S.A., Luxemburg, beabsichtigt über den von ihr indirekt kontrollierten Fonds BVK-Europa I-Immobilienfonds S.C.S., SICAV RAIF – ROAT, in welchem die Bayerische Versorgungskammer investiert ist, alle Kommanditanteile an der und (indirekt über eine zu 100% gehaltene Komplementärin) alleinige Kontrolle über ERSTE Immobilien Alpha Lastenstraße GmbH & Co KG, welche Eigentümerin der Liegenschaft an der Adresse Lastenstraße 23, 4020 Linz, samt Wohngebäude "Lenau Terrassen" ist, zu erwerben.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2024 weggefallen.