Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KEBA Energy Automation GmbH; EnerCharge GmbH
BWB/Z-6730
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände (insbesondere Technologie für E-Ladeinfrastruktur, Betriebsanlagen und werthaltiges Working Capital) sowie den Geschäftsbetrieb (insbesondere Management, Mitarbeiter und Kundenbeziehungen) der EnerCharge GmbH durch die KEBA Energy Automation GmbH (oder einer neu zu errichtenden Tochtergesellschaft der KEBA Energy Automation GmbH) im Rahmen eines Assetdeals.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2024 weggefallen.