Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT X; Acronis AG
BWB/Z-6728
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT X, ein von EQT Fund Management S.à r.l., Luxemburg, verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der Anteile und die alleinige Kontrolle über Acronis AG, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung einer Plattform für Cybersicherheit, Endpunktverwaltung und Datenschutz.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2024 weggefallen.