Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lukas Asset Management SE & Co. KG; Icon Parent Inc.
BWB/Z-6726
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds, Vehikel und/oder Konten, die von verschiedenen Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc., Vereinigte Staaten (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "KKR") beraten und verwaltet werden, beabsichtigen, indirekt alle Anteile an und Kontrolle über Instructure, Inc., Vereinigte Staaten, zu erwerben. Lukas Asset Management SE & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, eine indirekte Kapitalbeteiligung von mehr als 25% an einem der Vehikel zu erwerben.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2024 weggefallen.