Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Exyte Europe Holding GmbH; TTP Holding GmbH - BWB/Z-6724 | Bundeswettbewerbsbehörde

Exyte Europe Holding GmbH; TTP Holding GmbH

BWB/Z-6724

17.09.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Exyte Europe Holding GmbH, Stuttgart, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über TTP Holding GmbH, Rosenheim, Deutschland. 

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht