Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Edwards Lifesciences Corporation; JenaValve Technology, Inc
BWB/Z-6717
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Edwards Lifesciences Corporation (USA) beabsichtigt, durch Verschmelzung von JenaValve
Technology, Inc. (USA) mit einer 100%igen Tochtergesellschaft von Edwards Lifesciences
Corporation alle Anteile an und alleinige Kontrolle über JenaValve Technology, Inc. zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft medizinische Produkte für die Behandlung von Koronarerkrankungen (mechanische Herzklappen).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 08.10.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 24. Oktober 2024.