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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HIH Invest Real Estate GmbH; BUWOG - Region Ost Development GmbH; GSW Immobilien AG - BWB/Z-6714 | Bundeswettbewerbsbehörde

HIH Invest Real Estate GmbH; BUWOG - Region Ost Development GmbH; GSW Immobilien AG

BWB/Z-6714

10.09.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HIH Invest Real Estate GmbH, Hamburg; BUWOG - Region Ost Development GmbH und GSW Immobilien AG, Berlin; Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Erwerb von Immobilien, Hamburg.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2024 weggefallen.

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