Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Nayarit Participations SA/NV; D’leteren Group SA/NV
BWB/Z-6713
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb alleiniger Kontrolle über und einer Mehrheitsbeteiligung an D’leteren Group SA/NV, Brüssel, Belgien durch Nayarit Participations SA/NV, Brüssel, Belgien.
Betroffener Geschäftszweig: Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, und Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2024 weggefallen.