Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Manfred Asamer Beteiligungs- und Management GmbH; ZORKA-KERAMIKA d.o.o.; ZORKA-OPEKA d.o.o.
BWB/Z-6711
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens sind Veränderungen in der Eigentümerstruktur von ZORKA-KERAMIKA d.o.o. und ZORKA-OPEKA d.o.o. (beide Belgrad, Serbien), in deren Rahmen (a) die Manfred Asamer Beteiligungs- und Management GmbH (Ohlsdorf, Österreich) Anteile in Höhe von jeweils 30,6% an ZORKA-KERAMIKA d.o.o. und ZORKA-OPEKA d.o.o. erwerben wird, und (b) die Pichler Beteiligungsgesellschaft mbH (Wels, Österreich) ihre derzeitigen Anteile von jeweils 20% an ZORKA-KERAMIKA d.o.o. und ZORKA-OPEKA d.o.o. auf jeweils 29,9% erhöhen wird.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2024 weggefallen.