Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HEARTLAND A/S; ASOS.com Limited
BWB/Z-6709
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HEARTLAND A/S, Dänemark, beabsichtigt, indirekt zwei Marken und zugehörige Vermögensgegenstände von der asos.com Limited und ASOS Holdings Limited, beide Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Bekleidung und Schuhen, Versand- und Internet-Einzelhandel.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.10.2024 weggefallen.