Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
REWE-ZENTRALFINANZ eG; FTI Touristik GmbH
BWB/Z-6708
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
REWE-ZENTRALFINANZ eG beabsichtigt, mittelbar bestimmte Tochtergesellschaften und Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse der FTI Touristik GmbH zu erwerben. Konkret wird RZF indirekt sämtliche Anteile an der ANIXE Polska Sp. z o.o. (einschließlich mit dieser zusammenhängender, derzeit von der FTI Touristik GmbH gehaltener Vermögenswerte), der Hispanitalia Hotel S.r.l. und der Hellas Star Resort S.A. erwerben. Die Vorhaben betreffen Softwarelösungen für die Tourismusindustrie, die Vermittlung von Kraftfahrzeugmieten, sowie den Betrieb und die Vermarktung von Hotels.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologien, Vermietung von Kraftwagen, Beherbergung (Hotels, Gasthöfe und Pensionen).
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2024 weggefallen.