Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Zollner Elektronik AG; Bluechips Microhouse Co., Ltd.
BWB/Z-6704
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Zollner Elektronik AG mit Sitz in Zandt, Deutschland, beabsichtigt 100% der Anteile an der Bluechips Microhouse Co., Ltd. mit Sitz in Chiang Mai, Thailand zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2024 weggefallen.