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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Global Sound Technologies Participations S.à r.l.; RCF Group S.p.A. - BWB/Z-6696 | Bundeswettbewerbsbehörde

Global Sound Technologies Participations S.à r.l.; RCF Group S.p.A.

BWB/Z-6696

27.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Global Sound Technologies Participations S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigt indirekt 55% der Anteile und Stimmrechte an sowie negative Kontrolle über RCF Group S.p.A. (Italien) zu erwerben.  
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2024 weggefallen.

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