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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VIII; Great Lengths S.p.A. Società Benefit - BWB/Z-6692 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VIII; Great Lengths S.p.A. Società Benefit

BWB/Z-6692

23.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VIII, Guernsey, beabsichtigt, indirekt einen Anteil von mehr als 50% an und alleinige Kontrolle über Great Lengths S.p.A. Società Benefit und ihre Tochtergesellschaften, Italien ("Great Lengths") zu erwerben, wobei das bestehende Management indirekt zu mehr als 25% an Great Lengths beteiligt bleibt.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2024 weggefallen.

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