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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Frasers Group plc; Hugo Boss AG - BWB/Z-6689 | Bundeswettbewerbsbehörde

Frasers Group plc; Hugo Boss AG

BWB/Z-6689

21.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Beteiligung der Frasers Group plc mit Sitz in Mansfield, UK, an der Hugo Boss AG mit dem Sitz in Metzingen, Deutschland, wird sich voraussichtlich kurzfristig auf 25 % oder mehr erhöhen.

Betroffener Geschäftszweig: Verkauf von Sportartikeln und Produktion und Vertrieb von Luxusmode

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2024 weggefallen.

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