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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kemira Oyj; Alpha BIO Oy - BWB/Z-6682 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kemira Oyj; Alpha BIO Oy

BWB/Z-6682

14.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 50% der Anteile und damit der gemeinsamen Kontrolle über Alpha BIO Oy, Finnland, einer neu gegründeten, indirekten 100%igen Tochtergesellschaft der International Flavors & Fragrances, Inc, USA, durch Kemira Oyj, Finnland. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2024 weggefallen.

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