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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ministerium für Bau und Verkehr Ungarns; Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG - BWB/Z-6681 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ministerium für Bau und Verkehr Ungarns; Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG

BWB/Z-6681

13.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ungarn, vertreten durch das Ministerium für Bau und Verkehr, beabsichtigt weitere 6,13% der Anteile an und alleinige positive Kontrolle über RAAB-OEDENBURG-Ebenfurter Eisenbahn AG zu erwerben und so seine Anteile auf 71,73% zu erhöhen.  
Die Transaktion betrifft den Schienenverkehr.
Betroffener Geschäftszweig: Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr; Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr.

H - VERKEHR UND LAGEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2024 weggefallen.

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