Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Paragon GP GmbH; Tecnopool S.p.A.
BWB/Z-6679
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Paragon GP GmbH, Deutschland, beabsichtigt, alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Tecno Pool S.p.A, Italien, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produktionsanlagen für die industrielle und handwerkliche Bäckerei und für andere Lebensmittel.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2024 weggefallen.