Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Meles GmbH; AP&S Hauptniederlassung AP&S International GmbH; Sophie Anna Hall
BWB/Z-6677
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Meles GmbH, Deutschland, beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile an und Mitkontrolle über Global Plus GmbH, Deutschland, zu erwerben, die ihrerseits (direkt und indirekt) 100% der Anteile an AP&S International GmbH, AP&S Asia Pte. Ltd, AP&S Malaysia Sdn. Bhd, AP&S Semiconductor Equipment (Shanghai) Co., Ltd, AP&S US Inc sowie mehr als 50% der Geschäftsanteile an der tepcon GmbH hält.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2024 weggefallen.