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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A-AG Holdco, Limited; Intersystems Holding, Inc. - BWB/Z-6676 | Bundeswettbewerbsbehörde

A-AG Holdco, Limited; Intersystems Holding, Inc.

BWB/Z-6676

09.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

A-AG Holdco, Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die Intersystems Holding, Inc. (Vereinigte Staaten) und ihrer verbundenen Unternehmen des Getreide- und Proteingeschäfts von AGCO Corporation (Vereinigten Staaten) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Lösungen für die Lagerung, Verarbeitung und Handhabung von Getreide und Saatgut sowie Proteinproduktionssysteme.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und Tätigkeiten nach der Ernte.

A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2024 weggefallen.

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