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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Groupe Canal+ SA; MultiChoice Group Limited - BWB/Z-6675 | Bundeswettbewerbsbehörde

Groupe Canal+ SA; MultiChoice Group Limited

BWB/Z-6675

08.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Groupe Canal+ SA (Frankreich) beabsichtigt, bis zu 100% der ausgegebenen Stammaktien der MultiChoice Group Limited (Südafrika) und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich Irdeto B.V.) zu erwerben.
Die Transaktion betrifft Zugangskontrollsysteme (Conditional Access Systems).
Betroffener Geschäftsbereich: Fernsehveranstalter.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2024 weggefallen.

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