Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Foxconn Interconnect Technology GmbH; Auto-Kabel Gruppe
BWB/Z-6674
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Foxconn Interconnect Technology GmbH, Deutschland, beabsichtigt, die wesentlichen Vermögenswerte und die insolventen Unternehmen der Auto-KabelGruppe, Deutschland, sowie die solventen Unternehmen der Gruppe zu erwerben,
die zusammen im Wesentlichen die gesamte Auto-Kabel Gruppe umfassen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2024 weggefallen.