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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Foxconn Interconnect Technology GmbH; Auto-Kabel Gruppe - BWB/Z-6674 | Bundeswettbewerbsbehörde

Foxconn Interconnect Technology GmbH; Auto-Kabel Gruppe

BWB/Z-6674

07.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Foxconn Interconnect Technology GmbH, Deutschland, beabsichtigt, die wesentlichen Vermögenswerte und die insolventen Unternehmen der Auto-KabelGruppe, Deutschland, sowie die solventen Unternehmen der Gruppe zu erwerben,
die zusammen im Wesentlichen die gesamte Auto-Kabel Gruppe umfassen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2024 weggefallen.

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