Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Heidelberg Engineering GmbH; EssilorLuxottica S.A.
BWB/Z-6673
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EssilorLuxottica S.A., Frankreich, beabsichtigt, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Essilor International S.A.S, mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der und alleinige Kontrolle über die Heidelberg Engineering GmbH, Deutschland, zu erwerben, indem (i) 78% der Geschäftsanteile der Heidelberg Engineering GmbH von C&AS Holding GmbH, Deutschland, und Dr. Gerhard Zinser Stiftung, Deutschland, erworben sowie (ii) 100.000 neue Geschäftsanteile der Heidelberg Engineering GmbH übernommen werden.
Die Heidelberg Engineering GmbH und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Lösungen für die Augenheilkunde vor allem für Fachärzte (Augenärzte) und Forscher in Kliniken und Universitäten.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2024 weggefallen.