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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France SA; Umami Topco S.A. - BWB/Z-6672 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France SA; Umami Topco S.A.

BWB/Z-6672

07.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian beabsichtigt, indirekt 51% der an Anteile an und alleinige Kontrolle über die Magimix Gruppe und die Robot Coupe Gruppe zu übernehmen. Der Zusammenschluss betrifft kleine Elektrogeräte.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2024 weggefallen.

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