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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SK bioscience Germany GmbH; IDT Biologika GmbH & TEW – Technik – Energie – Wasser Servicegesellschaft mbH; Klocke Holding GmbH - BWB/Z-6671 | Bundeswettbewerbsbehörde

SK bioscience Germany GmbH; IDT Biologika GmbH & TEW – Technik – Energie – Wasser Servicegesellschaft mbH; Klocke Holding GmbH

BWB/Z-6671

06.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SK bioscience Co., Ltd., Südkorea, beabsichtigt, indirekt ca. 60,6 % der Anteile so- wie alleinige Kontrolle an IDT Biologika GmbH, Deutschland, sowie 60 % der Anteile sowie alleinige Kontrolle an TEW – Technik – Energie – Wasser Servicegesellschaft mbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen;  Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2024 weggefallen.

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