Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DLH Fuel Company mbH; FSH Flughafen Schwechat-Hydranten-Gesellschaft GmbH & Co OG
BWB/Z-6664
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DLH Fuel Company mbH, Hamburg, Deutschland, beabsichtigt, eine Beteiligung von 14,3 % an FSH Flughafen Schwechat-Hydranten-Gesellschaft GmbH & Co OG („FSH“), Schwechat, Österreich, zu erwerben, wodurch sich die Beteiligung von DLH Fuel Company mbH an FSH auf mehr als 25 % erhöhen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Betrieb und Verwaltung der Hydrantenanlage am Flughafen Wien-Schwechat.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2024 weggefallen.