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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TA Associates Management, L.P.; Söderberg & Partners Holding AB - BWB/Z-6663 | Bundeswettbewerbsbehörde

TA Associates Management, L.P.; Söderberg & Partners Holding AB

BWB/Z-6663

29.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von TA Associates Management, L.P. (USA) verwaltete Fonds beabsichtigen, die Beteiligung an Söderberg & Partners Holding AB (Schweden) indirekt auf mehr als 25% zu erhöhen. 

Der Zusammenschluss betrifft Finanzberatungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Versicherungs- und Finanzprodukte. 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2024 weggefallen.

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