Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
O3 Holding GmbH; Meereslipide der DSM B.V.
BWB/Z-6662
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Zusammenschluss betrifft (i) den geplanten (indirekten) Verkauf des Geschäftsbereichs Meereslipide der DSM B.V., Niederlande, an die O3 Holding GmbH,
Deutschland, die sich derzeit zu 100 % im Besitz bestimmter Fonds befindet, die von der capiton AG als geschäftsführende Kommanditistin und der capiton Admin GmbH als Komplementärin verwaltet werden, und als Holdinggesellschaft der KD Pharma Group SA, Schweiz, agiert und (ii) den nachfolgenden (indirekten) Erwerb einer nicht kontrollierenden Beteiligung von 29 % am Aktienkapital der KD Pharma Group SA durch die DSM B.V., einschließlich des Geschäftsbereichs Meereslipide.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 20.08.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 6. September 2024.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Der Anmelder hat am 23.08.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.