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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPE Investment Gesellschaft mbH; Lisoco Holding AG - BWB/Z-6661 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPE Investment Gesellschaft mbH; Lisoco Holding AG

BWB/Z-6661

26.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DPE Investment Gesellschaft mbH, Deutschland, beabsichtigt mittels einer von der DPE Deutschland IV geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG und DPE Deutschland IV Co-Participation GmbH & Co. KG indirekt gehaltenen und kontrollierten Schweizer Akquisitionsgesellschaft, der SpecialtyChem BidCo AG, Schweiz, 100 % der Kapitalanteile an sowie alleinige Kontrolle über die Lisoco Holding AG, Schweiz, die sämtliche Beteiligungen an der IMPAG AG, Schweiz, hält, zu erwerben. 

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2024 weggefallen.

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