Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DPE Investment Gesellschaft mbH; Lisoco Holding AG
BWB/Z-6661
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die DPE Investment Gesellschaft mbH, Deutschland, beabsichtigt mittels einer von der DPE Deutschland IV geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG und DPE Deutschland IV Co-Participation GmbH & Co. KG indirekt gehaltenen und kontrollierten Schweizer Akquisitionsgesellschaft, der SpecialtyChem BidCo AG, Schweiz, 100 % der Kapitalanteile an sowie alleinige Kontrolle über die Lisoco Holding AG, Schweiz, die sämtliche Beteiligungen an der IMPAG AG, Schweiz, hält, zu erwerben.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2024 weggefallen.