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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck KGaA; Unity SC SAS - BWB/Z-6660 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck KGaA; Unity SC SAS

BWB/Z-6660

26.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merck KGaA, Deutschland, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Unity SC SAS, Frankreich, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2024 weggefallen.

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